ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.1.2024
1. Leistungen 1.1. Die Firma Knop fairline Umzüge
(im folgenden "FU"genannt)erbringt ihre
Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt
und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen
Zahlung des vereinbarten Entgelts.1.2. Entstehen im
Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare
Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu
ersetzen, sofern FU diese den Umständen nach
für erforderlich halten durfte.1.3. Erweitert
der Absender nach Vertragsschluss den Leistungs-Umfang,
sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener
Höhe zu vergüten.1.4. Das Personal der FU
ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur
Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen
vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des
Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro
je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung
gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist
durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs
oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem
Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen
Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter
Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für
sorgfältige Auswahl.
2. Geltungsbereich und Änderung der AGB.
2.1. FU erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich
zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen("AGB"),
welche der Vertragspartner ("Kunde")durch
Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender
Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn
FU ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2. Diese AGB gelten für alle ab dem 01.01.2018
abgeschlossenen Aufträge/Verträge mit FU.
2.3. Eine nach Auftragserteilung erfolgte Aberkennung
dieser AGB wird ausgeschlossen. Es gelten die gesetzl.
Bestimmungen nach §§407ff. HGB sowie §
415 HGB.
3. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Duisburg.
4. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.
5. Beauftragung Dritter FU kann einen weiteren Frachtführer
mit der Durchführung des Umzuges beauftragen
6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders
7.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder
elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen
Geräten, fachgerecht für den Transport sichern
zu lassen.
7.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung
ist FU nicht verpflichtet.
7.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches
Gut, ist der Absender verpflichtet, FU rechtzeitig
anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem
Gut ausgeht.
8.Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilung.d.Absenders
bezügl.d.Durchführung d.Beförderung
sind in Textform ausschließlich an FU zu richten.
9.Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung
des Umzugsgutes ist d.Absender verpflichtet nachzuprüfen,
dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder
stehen gelassen wird.
10. Aufrechnung Gegen Ansprüche der FU ist eine
Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen
zulässig, die rechtskräftig festgestellt,
entscheidungsreif oder unbestritten sind.
11. Rechnung und Preise:
11.1. Dem Kunden ist die geltende aktuelle Preisliste
bekannt und er erkennt sie an.
11.2. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der
Rechnung sofort ohne Abzug bar zur Zahlung fällig.
Änderungen werden schriftl. festgehalten.
11.3. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung,
hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch
4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben,
ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit
(vgl. Ziffer 11.2) berührt wird. Die Unterlassung
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Bei
Entsorgungen kommen, wenn nicht anders vereinbart
immer die Entsorgungskosten und Verbringungskosten
hinzu. Verpackungsmaterial sowie Schutzmaterial jeder
Art ist, wenn nicht anders im Auftrag vereinbart nicht
inklusive und wird je nach Aufwand gemäß
der aktuellen Preisliste berechnet.
11.4. Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag
angerechnet.
11.5. Arbeiten die auf einen Sonntag fallen, werden
mit 20 Prozent Aufschlag berechnet. Evtl. Fremdhilfen
vom Kunden werden ausschließlich auf eigene
Gefahr vorgenommen und können rechnungsmindernd
nicht berücksichtigt werden. Eine Haftung von
FU für schuldhaftes Handeln des Kunden ist ausgeschlossen.
12. Kartons und Packsorgfalt
12.1. Der Kunde hat für die Packsorgfalt seiner
Kartons selber zu sorgen. Die Firma FU kommt nicht
für defekten Kartoninhalt auf.
12.2. Kartons dürfen nicht schwerer als 20 kg
sein, und müssen plan verschlossen werden.
12.3. Falls der Kunde Kartons gemietet hat, werden
die durch den Umzug in irgendeiner Weise beschädigten
Kartons in Rechnung gestellt.
12.4. Der Kunde darf die Umzugskartons in seinem Sinne
beschriften, sollte eine Beschädigung entstehen
ist der Karton zu ersetzen.
12.5. Gemietete Umzugskartons sind spätestens
14 Tage n.d. Umzug bei FU unbeschädigt zurück
zu geben. Nicht fristgerechte Abgabe bedeutet Kaufpflicht
gemäß Preisliste.
12.6. Der Kunde muss sämtliche Schränke/Möbelstücke
leer räumen und am Tage des Umzuges bereits leergeräumt
haben, um einen reibungslosen zügigen Ablauf
zu gewährleisten. Es sei denn FU wird vertraglich
aufgefordert die Schränke leer zu räumen.
Loser Hausrat verzögert den Umzugsablauf. Der
Kunde verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart
allen Hausrat sofern möglich in Kartons zu verpacken.
FU kann dafür Kartons stellen (Miete oder Kauf)
12.7. Ein Verzögern durch Missachtung d.Punkt
12.6 bedeutet außerplanmäßige Mehrarbeit
und wird dem Kunden gesondert mit 65.-€/Std in
Rechnung gestellt.
13. Kosten und Kostenvoranschläge
13.1. Ein Besichtigungsprotokoll kann nur eine Schätzung
sein, wenn es um das Umzugsvolumen oder die Anzahl
der Fahrzeuge oder die Anzahl der Mitarbeiter geht.Es
obliegt FU mit wievielen Leuten gearbeitet wird.
13.2. Kostenvoranschläge oder Kostenvereinbarungen
beziehen sich auf sogenannte 1 zu 1 Umzüge. Das
heißt, in der alten Wohnung werden die Möbel
so fern nötig und so weit es geht auseinandergebaut
und transportiert. In der neuen Wohnung werden die
Möbel dann so weit es möglich ist wieder
zusammengebaut. Der Aufbau ist abhängig von der
neuen Struktur und den Möglichkeiten der neuen
Wohnung, sowie von dem Zustand der Möbel.
Die Firma FU führt einen Möbel Ab-Transport
und Aufbau, jedoch keine Möbelrestauration durch.
Etwaig erforderliche Umbauarbeiten können durch
entsprechende Beauftragung durch FU durchgeführt
werden.
Für Umbauarbeiten erfolgt eine gesonderte Vergütung
gemäß Preisliste. Diese werden jedoch mit
mindestens 45,00 € Netto/Stunde abgerechnet.
13.3. Alle weiteren Arbeiten oder Dienstleistungen
werden nach Absprache separat berechnet. De- und Montage
bedeutet nicht, sofern nicht besonders im Auftrag
vereinbart, Bohr- oder Sägearbeiten an Möbeln
und Wänden(außer bei Küchenarbeitsplatten)
oder elektrische Anschlüsse. Neumöbelmontagen
werden mit 65.-€/Std extra berechnet .Bei Küchenmontage
sind d.Bohrarbeiten an Wänden zum Aufhängen
v.Schränken selbstverständlich enthalten.
13.4.Bei vereinbarten pauschalen Komplettpreisen m.etwaiger
Stundenangabe wird exakt nach vereinb.Preis abgerechnet,
auch wenn die Firma FU ihre Leistung schon früher,
vor der geplanten Zeit erbracht hat.Sofern d.Packen
der Kartons als Festpreis vereinbart wird und eine
Anzahl an Kartons geschätzt und vereinbart wird
und sollten mehr Kartons benötigt werden so wird
wenn n. anders vereinbart hierfür pro weiteren
Kartons 4,50 € berechnet zzgl. Kaution. Die Miete
ist inklusive.
13.5. Bei Küchenmontagen verstehen sich die Preise
immer zzgl. Materialkosten. Neumöbelmontagen
und Umbauten werden gemäss Preisliste berechnet.
Küchen-Montagen werden frühestens am nächstmögl.Werktag
nach d.Umzug durchgeführt.Ist für die K-Montage
eine 2.Anfahrt erforderlich weil Material welches
der Kunde stellen muss fehlt muss eine Anfahrt berechnet
werden (ca. 25 bis 60,-€).
13.6. Der Kunde ist verpflichtet es rechtzeitig mitzuteilen,
wenn ein Möbelstück unter Umständen
zu groß ist um z.B. durch den Hausflur transportiert
werden zu können. Eine Besichtigung an der Aufladeadresse
durch Mitarbeiter der FU entbindet den Kunden nicht
von dieser Mitteilungspflicht. Kosten für Mehraufwendungen
sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen.
Sofern der Preis für den Einsatz eines Möbelliftes
nicht extra ausgewiesen wird, dieser aber Vertragsbestandteil
ist, obliegt es der FU einen Lift einzusetzen oder
nicht.
13.7. Sofern Möbelstücke die besichtigt
und protokolliert wurden nicht mit auf einen 7,5t
LKW passen und für den Umzug gemäß
dem Auftrag 1 Fahrt mit 1 7,5t LKW vereinbart wurde,
um die Kosten niedrig zu halten und eine 2. Fahrt
oder zusätzlich Fahrzeug erforderlich wird, so
muss dieses mit mind. 30% d. Auftragsvolumens extra
berechnet werden.
14. Schadensfall/ Schadensanzeige
14.1. Der Firma FU wird gewährt, einen entstandenen
Schaden/Defekt,an Möbeln oder Geräten Böden,
Belegen, Türen und Rahmen, Wänden und Geländern
durch Reparatur oder Nachbesserung wieder in Ordnung
oder Funktion zu bringen. Hierfür wird der Firma
FU 3x die Möglichkeit gegeben. In jedem Schadensfall
trägt der Kunde einen Selbstbehalt von 199,-€,
soweit nicht ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten der Firma FU für den Schadenseintritt
verantwortlich ist.
14.2. Der Kunde muss den Umzugsvorgang beaufsichtigen,
oder beaufsichtigen lassen, um einen Ablauf in seinem
Interesse zu gewährleisten. Speziell am Umzugswagen
während d. Ein- oder Aufladens.Bei Diebstahl
haftet der Auftraggeber.
14.3. Schadensanzeige Das Umzugsgut muss nach dem
Umzug auf Schäden kontrolliert werden. Ansprüche
wegen Verlust oder Beschädigung d. Umzugsgutes
erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung
des Gutes äußerlich erkennbar war und der
Firma FU nicht spätestens 1 Tag nach der Ablieferung
angezeigt worden ist, sowie wenn der Verlust oder
die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar
war und der Firma FU nicht innerhalb von 14 Tagen
nach Ablieferung gemäß § 451 f HGB
angezeigt worden ist.
14.3.1. Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist
schriftlich zu erstatten. Einer Unterschrift bedarf
es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller in anderer
Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung. (§ 438 Abs. 4 HGB).
14.4. Besondere Haftungsausschlussgründe
Gemäß § 451d HGB ist die Firma FU
von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder die
Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren
zurückzuführen ist: Beförderung von
Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen,
Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung
oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln,
Verladen, Entladen des Gutes durch den Absender; Verladen
oder Entladen von Gut, dessen Größe oder
Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle
nicht entspricht, sofern die Firma FU auf die Gefahr
einer Beschädigung hingewiesen hat und die Ausführung
dennoch
verlangt wird; Beförderung lebender Tiere oder
Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
des Gutes, demzufolge das Gut besonders schadensanfällig
ist. Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch
den Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes
abzuschließen.
14.5.Haftungsgrenze
14.6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist
das Umzugsgut bis 620.-€/m³ zum Zeitwert
gemäß § 451 e HGB grundversichert.
Eine höhere Versicherung ist ggf. möglich
und muss individuell gegen Aufpreis angepasst werden.
14.7.Verjährung
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß
§§ 407 ff HGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages,
an dem das Gut abgeliefert wurde. Ist das Gut nicht
abgeliefert worden, beginnt die Verjährung mit
dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert
werden müssen.
15. Umzugsdauer
15.1. Die Firma FU bemüht sich, die geplante
und vereinbarte Umzugsdauer einzuhalten. Außergewöhnliche,
unplanmäßige Situationen können allerdings
die Zeitplanung beeinflussen. Aus diesem Grund wird
keine verbindliche Zusage über die Gesamtdauer
des Umzuges gegeben.
15.2. Sofern keine Halteverbotszone gebucht wird,
verpflichtet sich der Kunde, einen Tag vor dem Umzugstermin
für eine ausreichende Freifläche/ Parkmöglichkeit
des Umzugswagens vor der alten, sowie der neuen Wohnung
zu sorgen (ca. 15m).
In der Regel reichen hierfür zwei Stühle
und ein wenig rot/weißes Flatterband aus. Dieses
kann bei Bedarf und Nachfrage die Firma FU kostenlos
zur Verfügung stellen. Sollte keine HV-Zone gebucht
werden und keine Parkfläche freigehalten werden
übernimmt der Kunde die Kosten für die Verzögerung
gemäß der Stundenpreisliste. Der Auftraggeber
kann den Umzug ggf. auch kostenpflichtig abbrechen.
16. Rücktritt und Kündigung
16.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung
im Sinne von§312g Abs. 2Satz1, Nr. 9BGB.Es besteht
kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §355BGB.
16.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit
kündigen. Kündigt der Absender, so kann
FU, sofern die Kündigung auf Gründen beruht,
die nicht ihrem Risikobereich zuzurechnen sind,
16.3. gemäß § 451 i.V.m. § 415
Abs.2 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige
Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen.
Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge
der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart
oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben
unterlässt; oder pauschal ein Drittel der vereinbarten
Fracht verlangen.
17. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
17.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich
nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten
vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten
vor Beginn der Verladung fällig und in bar
oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto
von FU zu bezahlen.
17.2. Auslagen in ausländischer Währung
werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs
abgerechnet.
17.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung
nicht nach, ist der FU berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten
oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des
Absenders, bis zur Zahlung der Fracht
17.4. und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen
Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner
Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist fÜ
berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen
Vorschriften durchzuführen.
17.4. §419HGB findet entsprechende Anwendung.
18. Datenschutz
Die Firma FU verwendet die vom Kunden mitgeteilten
Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages.
Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen,
soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt
werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte
erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des
Auftrages und vollständiger Bezahlung werden
die Daten für die weitere Verwendung gesperrt
und nach
Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften
gelöscht.
19. Allgemeine Bestimmungen 19.1. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
des Auftrages /Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen
der Schriftform.
19.2. Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung dieses
Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. 19.3.Die Firma FU kann den
erteilten Auftrag nach Annahme auch ablehnen, wenn
schwer-wiegende Gründe dafür vorliegen.
Als schwerwiegender Grund zählt auch, wenn der
Kunde gegenüber FU unrichtige Angaben macht.
Sollten Vorschäden an den Möbeln oder Räumlichkeiten
vorhanden sein, die ein schriftliches dokumentieren
der Schäden erfordern, so hat der Kunde keinen
Anspruch auf Fortführung der Arbeiten, falls
keine Einigung über die Notwendigkeit einer schriftlichen
Dokumentierung der vorhandenen Schäden getroffen
werden kann. Erstellte Angebote gelten immer unter
Vorbehalt d. Nachprüfung und solange der Termin
nicht vergeben wird (zeitnahe Entscheidung sinnvoll).
20. Sonstiges20.1. Die Zugänglichkeit der neuen
und alten Wohnung muss der Firma FU gewährt werden.
Teppiche, Parkettböden und andere Bodenbeläge
müssen in der alten und neuen Wohnung, vor Verschmutzung
und Beschädigung vom Kunden abgedeckt und geschützt
werden. Beschädigungen oder Verschmutzungen die
durch Missachtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
20.2. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass
keine Gegenstände oder Einrichtung versehentlich
mitgenommen werden oder aber stehen bleiben. Die Fahrzeuge
sind vor Abfahrt auf leeren Zustand zu überprüfen.
20.3 Der Kunde mietet kein(e) Fahrzeug(e), sondern
einen Umzug. Es können weniger, mehr oder andere
Fahrzeuge eingesetzt werden, als auf dem Auftrag schriftlich
festgehalten wurde. Das gleiche gilt bei der Anzahl
der eingesetzten Mitarbeiter. Dieses sind nur voraussichtliche
Angaben.